Wir klären Ihre Fragen.

Steuern !
Das machen wir für Sie !


Wir übernehmen für Sie Ihre jährlichen, wiederkehrenden steuerlichen Pflichten.

Wir helfen Ihnen

Lohnsteuerberatung Nord West e.V. existiert bereits seit 40 Jahren. Wir sind Mitglied im BDL, Berlin Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (www.bdl-online.de)
Die Bezeichnung Lohnsteuerhilfeverein ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, die nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion anerkannt worden sind. Die Lohnsteuerberatung Nord West e.V. ist bereits seit 1976 anerkannt.

Wie helfen wir Ihnen?

Die Beratungstätigkeiten erfolgen in Beratungsstellen. Sie können sich gerne telefonisch oder persönlich bei uns über unsere Tätigkeiten informieren.
Jede Beratungsstelle hat einen verantwortlichen Beratungsstellenleiter, der hierzu von der zuständigen Oberfinanzdirektion persönlich bestellt werden muss.
Hinsichtlich der Bestellung der Beratungsstellenleiter gelten strenge persönliche und fachliche Anforderungen.

Wem helfen wir?

allen Menschen (juristisch: allen natürlichen Personen) die gesetzlich verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben oder die auf Grund finanzieller Interessen freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchten, um das steuerlich optimale Ergebnis zu erreichen.

Unsere Leistung

Wir helfen bei

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung im Rahmen des
  • § 4 Nr. 11 StberG (Steuerberatungsgesetz)
  • Beratung in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
  • bei der optimalen Steuerklassenwahl
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
  • bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
  • bei Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkerleistungen an Haus oder Wohnung betrifft auch Mieter

Stellung von Anträgen für

  • Einkommensteuerveranlagung
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Lohnsteuerermäßigungsverfahren
  • Kindergeld
  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalerstragsteuer oder Körperschaftsteuer / Zinsabschlagssteuern
  • Berechnung von Erstattungsansprüchen
  • Prüfung von Verwaltungsakten insbesondere Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, soweit erforderlich und zulässig.
Nach §4 Nr. 11 StBerG (Steuerberatungsgesetz) dürfen nur Personen beraten werden, die

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen oder Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften soweit diese Einnahmen von 13.000 oder bei Ehegatten 26.000€ nicht übersteigen. Personen mit steuerfreien Einnahmen gem. § 12 Nr. 26 und 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) können wir auch helfen.

Mitgliedschaft, Satzung und Beitragsordnung

Die steuerliche Betreuung durch unsere Beratungstelle setzt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Mitgliedschaft in der Lohnsteuerberatung Nord West e.V. voraus. Sämtliche Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten. Die Mitgliedschaft ist zum Ende jeden Jahres kündbar.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird auf Grund der Bruttoeinkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres des Mitglieds zuzüglich eventueller Lohnersatzleistungen ermittelt . Für Ehegatten wird kein gesonderter Mitgliedsbeitrag erhoben. Zur Ermittlung des Beitrages werden die Bruttoeinkünfte der Ehegatten zusammengerechnet.

Der Leitfaden
für Sie


Das brauchen wir,
um Ihnen zu helfen.

Liste
als PDF

Nachfolgend eine nicht abschliessende Aufzählung von Unterlagen für Ihre Steuererklärung:

  1. Ihre Lohnsteuerbescheinigung sowie die Ihres Ehegatten.
  2. Steuerbescheide des Vorjahres, evtl. Schriftverkehr vom Finanzamt
  3. Infos zur Familie
    • Heiratsurkunde/Scheidungsdaten, Todesdaten
    • Trennungsdatum von Ehegatten
    • Geburtsurkunden, der Kinder
    • Nachweise über Kinder, die nicht im Haushalt leben
    • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen und geleisteten Unterhalt
  4. Infos zu Kindern
    • Nachweise über Kindschaftsverhältnisse, Haushaltszugehörigkeit, Kindergeldbescheide, Nachweise über auswärtige Unterbringung.
    • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
    • Bei Kindern über 18
      Nachweise über Schule, Ausbildung, freiwilliges soziales Jahr, Studium, etc.
      Damit zusammenhängend Lehrvertrag, Schulbescheinigungen, Studienbescheinigungen, etc.
      Desweiteren Nachweise über eigene Einkünfte des Kindes (Arbeitslohn, Bafög, Rente, Zinsen Provisionen, etc.)
  5. Infos über Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
    • Zahlungsnachweise an unterhaltsberechtigte Personen auch im Ausland
    • Nachweise über eigene Einkünfte der unterstützten Personen (Rente, -Sozialhilfe, etc.)
    • Behördennachweise
    • Bescheinigungen über Schulgeld an Privatschulen
    • Zahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder
  6. Wenn Sie nicht das volle Jahr beschäftigt waren
    • Bescheinigungen der Krankenkassen über Krankengeldbezug
    • Sonstige Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt wurde.(unbezahlter Urlaub, Mutterschaft, Kur, Auslandsaufenthalt, etc.)
    • Im Fall von Arbeitslosigkeit Entgeltbescheinigungen , Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit, evtl. Überbrückungsgeld, Rentenbescheide
  7. Infos über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
    • bei Nutzung des eigenen PKws die genauen Entfernungskilometer
    • bei Nutzung eines Firmenwagens, eine monatliche Lohnabrechnung.
  8. Nachweise des Arbeitgebers über gezahlte Spesen, Zuschüsse für Familienheimfahrten, Reisekostenvergütungen
  9. Bescheinigungen der Arbeitszeiten vom Arbeitgeber, wenn sie regelmäßig länger als 8 Stunden von zu Hause abwesend sind, wenn Sie Dienstreisen getätigt haben
  10. Nachweise über Beiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften, beruflichen Vereinen
  11. Belege über Berufskleidung, Fachliteratur, Fortbildung und Weiterbildungskosten.
  12. Angaben für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer
  13. Angaben zu den privaten Versicherungen
    • (Krankenversicherung, Unfall- und Lebensversicherung, Haftpflicht,Berufsunfähigkeitsversicheurng, Altersvorsorgeverträge, Riester/Rürup-Verträge
  14. Bei Unterhaltsleistungen an Ehegatten ist häufig eine Einverständniserklärung (Anlage U) notwendig
  1. Belege über gezahlte Steuerberatungskosten
  2. Spendenquittungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke oder politische Partein
  3. Nachweise über evtl. Körperbehinderungen
  4. Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen / Pflege / Heimunterbringung
    • Kosten Haushaltshilfe
    • Pflege von dauernd hilflosen Personen
    • Handwerkerdienstleistungen, Schönheitsreparaturen
  5. Krankheitskosten (z.Bsp. für Zahnersatz, Brillen, Medikamente)
  6. Belege über gezahlte Scheidungskosten
  7. Belege über gezahlte Beerdigungskosten
  8. Bei vermieteten Immobilien
    • Kaufvertrag, Mietverträge, Baurechnungen, Baukosten, Notarkosten
    • Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern
    • sämtliche Werbungskosten für die Immobilie. (z.B. Grundsteuer, Versicherungen Reparaturen)
  9. Angaben zu den Kapitalerträgen
    • (Zinsbescheinigungen und Erträgnissaufstellungen, Steuerbescheinigungen)
  10. Bei Rentenbezügen die Rentenbescheide bzw. die Anpassungsbescheide und natürlich der Rentenbeginn.
  11. Bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Häuser, Wertpapieren)
    • Unterlagen über die Werte der verkauften Objekte. Einverständniständniserklärung (Anlage U) notwendig
  12. Belege über gezahlte Steuerberatungskosten
  13. Spendenquittungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke oder politische Partein
  14. Nachweise über evtl. Körperbehinderungen
  15. Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen / Pflege/Heimunterbringung
    • Kosten Haushaltshilfe
    • Pflege von dauernd hilflosen Personen, Handwerkerdienstleistungen, Schönheitsreparaturen
  16. Krankheitskosten (z.Bsp. für Zahnersatz, Brillen, Medikamente)
  17. Belege über gezahlte Scheidungskosten
  18. Belege über gezahlte Beerdigungskosten<
  19. Bei vermieteten Immobilien
    • Kaufvertrag, Mietverträge, Baurechnungen, Baukosten, Notarkosten
    • Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern
    • sämtliche Werbungskosten für die Immobilie. (z.B. Grundsteuer, Versicherungen Reparaturen)
  20. Angaben zu den Kapitalerträgen
    • (Zinsbescheinigungen und Erträgnissaufstellungen, Steuerbescheinigungen)
  21. Bei Rentenbezügen die Rentenbescheide bzw. die Anpassungsbescheide und natürlich der Rentenbeginn.
  22. Bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Häuser, Wertpapieren)
    • Unterlagen über die Werte der verkauften Objekte.

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